Rechtswidrigen Inhalt melden
Zentrales Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action) für gehostete Händler-Websites, Transaktionsmodule und Shop-Auftritte auf der Nahlo-Plattform.
Als Hosting- und Plattform-Diensteanbieter stellen wir gemäß Art. 16 DSA ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches elektronisches Verfahren zur Meldung von Inhalten bereit, die Sie als rechtswidrig ansehen. Nahlo prüft eingehende Meldungen zügig, sorgfältig und unvoreingenommen.
1. Was kann gemeldet werden?
Sie können Inhalte melden, die auf von Nahlo gehosteten Händler-Landingpages
(z. B. unter app.nahlo.de/s/…), in Chat-Widgets oder innerhalb unserer
Transaktionsmodule (z. B. Gastro-Bestellungen oder Kontaktnachrichten) bereitgestellt
werden. Typische Beispiele sind:
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum: Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht (§ 5 DDG).
- Urheber- und Markenrechtsverletzungen: Unbefugte Nutzung geschützter Fotos, Logos, Texte oder Speisekarten.
- Lebensmittel- und Verbraucherrecht (LMIV): Fehlende oder irreführende Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnungen bei angebotenen Speisen und Getränken.
- Täuschung und betrügerische Angebote: Schein-Shops, Fake-Angebote oder missbräuchliche Zahlungsaufforderungen.
- Rechtswidrige Inhalte und Diskriminierung: Volksverhetzung, Beleidigungen oder sonstige strafbare Äußerungen in öffentlich sichtbaren Profilen oder Nachrichten.
2. Erforderliche Angaben für Ihre Meldung (Art. 16 Abs. 2 DSA)
Damit wir Ihre Meldung rechtssicher und unverzüglich prüfen können, senden Sie bitte eine E-Mail an info@nahlo.de mit folgendem Inhalt:
- Genaue Fundstelle: Die vollständige URL der betroffenen Händlerseite
(z. B.
https://app.nahlo.de/s/ihr-laden) sowie ggf. eine präzise Bezeichnung des beanstandeten Artikels oder Elements. - Begründung: Eine nachvollziehbare Erläuterung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten.
- Ihre Kontaktdaten: Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person bzw. Organisation (Ausnahme: Bei Meldungen zu Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt oder Kindesmissbrauch ist eine anonyme Meldung zulässig).
- Erklärung des guten Glaubens: Eine ausdrückliche Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Behauptungen richtig und vollständig sind.
3. Verfahren nach Eingang der Meldung
(1) Eingangsbestätigung: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung unverzüglich an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Prüfung und Maßnahmen: Wir prüfen den Sachverhalt auf Basis der übermittelten Informationen. Bestätigt sich der Rechtsverstoß, sperren wir den betroffenen Inhalt, deaktivieren das jeweilige Modul (z. B. die Bestellfunktion) oder sperren die Händler-Website vorübergehend.
(3) Entscheidungsmitteilung: Wir unterrichten Sie unverzüglich über unsere Entscheidung in Bezug auf den gemeldeten Inhalt und weisen Sie auf die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe hin.
4. Gesetzlicher Hinweis zur Überwachungspflicht
Gemäß Art. 8 DSA trifft Nahlo als Plattform- und Hosting-Provider keine allgemeine Pflicht, die von gewerblichen Nutzern eingestellten Inhalte vorab oder dauerhaft aktiv auf Rechtswidrigkeit zu überwachen. Wir handeln nach dem Grundsatz der Kenntniserlangung und unverzüglichen Abhilfe (Notice-and-Action).