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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die gewerbliche Nutzung von Nahlo durch lokale Betriebe, Städte, Citymanagements, Einkaufscenter und sonstige Organisationen.

Stand: 13.09.2026

Diese AGB gelten für gewerbliche Kunden. Die bloße Nutzung öffentlich zugänglicher Nahlo-Such- oder Chat-Funktionen durch Besucher begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag nach diesen AGB.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die gewerbliche Nutzung von Nahlo und den damit verbundenen Leistungen. Dazu zählen insbesondere das Web-Dashboard, Wissensbasen, Such- und Chat-Funktionen, teilbare Nahlo-Seiten, QR-Code-Funktionen, Website-Widgets, den Website-Baukasten für Händler-Landingpages, das Modul für Gastro-Bestellungen (GASTRO_ORDER), Portal-Integrationen, White-Label-Lösungen sowie damit verbundene Einrichtungs-, Support- und Projektleistungen.

(2) Vertragspartner ist die CoaSoft - Consulting & Software UG (haftungsbeschränkt), Am Wäldchen 24, 66424 Homburg, Deutschland (nachfolgend „Nahlo“ oder „Anbieter“).

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Hierzu zählen insbesondere Händler, Gastronomiebetriebe, Dienstleister, Städte, Kommunen, Wirtschaftsförderungen, Citymanagements, Einkaufscenter, Gewerbevereine und sonstige Organisationen (nachfolgend gemeinsam „Kunden“).

(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keine kostenpflichtigen Geschäftskundenverträge auf Grundlage dieser AGB abschließen. Nahlo kann öffentlich zugängliche Such- oder Chat-Funktionen für Besucher bereitstellen. Für deren bloße Nutzung gelten diese AGB nicht als kostenpflichtiger Verbrauchervertrag.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Nahlo ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

(6) Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Rahmenverträge, Projektverträge, Auftragsverarbeitungsverträge oder Service Level Agreements gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) „Betrieb“ bezeichnet einen Kunden, der eigene geschäftliche Informationen über Nahlo bereitstellt, etwa Händler, Gastronomie, Dienstleister oder sonstige lokale Anbieter.

(2) „Portalbetreiber“ bezeichnet insbesondere Städte, Kommunen, Citymanagements, Einkaufscenter oder andere Organisationen, die Nahlo in ein eigenes digitales Angebot integrieren oder als White-Label-Lösung einsetzen.

(3) „Nutzerinhalte“ sind sämtliche vom Kunden bereitgestellten Informationen, insbesondere Texte, Sortimentsangaben, Speisekarten, Produktinformationen, Leistungsbeschreibungen, Preise, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Bilder, PDFs, Tabellen, Webseiteninhalte und sonstige Dokumente.

(4) „Veröffentlichte Inhalte“ sind Nutzerinhalte, die vom hierfür berechtigten Kunden zur Nutzung in Such-, Chat- oder Portal-Funktionen freigegeben wurden.

(5) „Endnutzer“ sind Besucher, Kunden oder Gäste, die öffentlich bereitgestellte Nahlo-Funktionen nutzen, ohne selbst Vertragspartner eines Geschäftskundenvertrages zu sein.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kann insbesondere über das Nahlo-Dashboard, durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch Abschluss eines Projekt- oder Rahmenvertrages zustande kommen.

(2) Soweit ein kostenpflichtiger Tarif online abgeschlossen wird, gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch Nahlo, mit Freischaltung des kostenpflichtigen Tarifs oder mit entsprechender Vertragsbestätigung zustande.

(3) Bei individuellen Stadt-, City-, Center- oder Enterprise-Projekten ergeben sich Leistungsumfang, Vergütung, Projektbeginn und gegebenenfalls Laufzeit aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

(4) Nahlo ist berechtigt, einen Vertragsschluss abzulehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei offensichtlich falschen Angaben, missbräuchlicher Nutzung, technischer Nichtdurchführbarkeit oder rechtlichen Risiken.

§ 4 Registrierung, Nutzerkonten und Zugriffsrechte

(1) Für die Verwaltung von Inhalten und die Nutzung des Dashboards ist grundsätzlich ein Geschäftskonto erforderlich. Der Kunde hat bei Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen der relevanten Stammdaten zeitnah zu aktualisieren.

(2) Zugangsdaten und Authentifizierungsverfahren sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde darf Zugänge nur solchen Personen bereitstellen, die zur Nutzung im Namen des Kunden berechtigt sind.

(3) Der Kunde ist für Handlungen seiner berechtigten Nutzer innerhalb des Kontos verantwortlich. Tatsächliche oder vermutete unbefugte Zugriffe sind Nahlo unverzüglich mitzuteilen.

(4) Soweit Nahlo Team- oder Rollenfunktionen bereitstellt, bestimmt der Kunde eigenverantwortlich, welche Personen welche Berechtigungen erhalten.

§ 5 Leistungsumfang, Bestellmodul und Vertragsschluss mit Endkunden

(1) Nahlo stellt eine KI-gestützte Infrastruktur bereit, mit der lokale Informationen strukturiert, verwaltet, veröffentlicht und über Such- oder Chat-Funktionen auffindbar gemacht werden können.

(2) Je nach gebuchtem Tarif oder individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Funktionen enthalten sein:

  • Geschäfts- oder Organisationsprofil und Wissensbasis,
  • manuelle Pflege von Inhalten im Dashboard,
  • Upload und Verarbeitung unterstützter Dokumente,
  • Import freigegebener Inhalte aus Webseiten,
  • teilbare Such- oder Chat-Seite,
  • Website-Baukasten für öffentliche Händler-Landingpages,
  • Bestellmodul (GASTRO_ORDER) zur Entgegennahme von Endkundenbestellungen im Chat,
  • QR-Code zur Verlinkung auf bereitgestellte Funktionen,
  • Website-Widget oder eingebettete Suchfunktion,
  • Integration in Stadt-, City- oder Center-Websites,
  • White-Label-Anpassungen,
  • Übersichten zu Veröffentlichungsstatus und Datenqualität,
  • weitere im jeweiligen Angebot ausdrücklich bezeichnete Leistungen.

(3) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist die beim Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs beziehungsweise das individuelle Angebot.

(4) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Integrationen, Importformate, KI-Modelle, Ausgabedarstellungen oder Drittanbieter besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Abgrenzung der Plattformrolle: Über Nahlo können Kunden Bestellungen bei teilnehmenden Betrieben aufgeben. Verkäufer ist der im jeweiligen Angebot und Checkout bezeichnete Betrieb. Nahlo stellt die technische Infrastruktur bereit. Gesetzliche Pflichten von Nahlo als Diensteanbieter und gegebenenfalls Online-Marktplatzbetreiber bleiben unberührt. Ein Vertrag über die Bestellung und Lieferung von Speisen oder Getränken kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Betrieb zustande. Nahlo wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner dieses Kaufvertrags und übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der vom Betrieb geschuldeten Leistungen.

(6) Website-Baukasten: Soweit im Tarif enthalten, können gewerbliche Nutzer über den Nahlo-Website-Baukasten öffentliche Landingpages unter einer von Nahlo vergebenen Shop-URL auf der Domain app.nahlo.de (Pfad /s/:slug, z. B. app.nahlo.de/s/ihr-laden) erstellen. Nahlo stellt die technische Infrastruktur (Hosting, Rendering, Chat-Widget-Integration) bereit. Der gewerbliche Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Impressum, Datenschutzangaben) verantwortlich und garantiert, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Nahlo behält die alleinige Verfügungsgewalt über Slug und Shop-URL; der gewerbliche Nutzer erhält ein einfaches Nutzungsrecht an der Shop-URL für die Dauer des aktiven Abonnements. Im Standardtarif kann auf den Händler-Websites ein „Powered by Nahlo“-Hinweis angezeigt werden.

(7) Der gewerbliche Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass bei Nutzung der Landingpage oder des Bestellmoduls sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben (insbesondere vollständiges Impressum, Datenschutzerklärung, Information über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie Allergenhinweise) ordnungsgemäß im System hinterlegt und für Endkunden einsehbar sind. Nahlo ist berechtigt, das Bestellmodul oder die Händler-Website bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen vorübergehend zu sperren oder zu deaktivieren.

§ 6 Pilot-, Test- und Vorabphasen

(1) Nahlo kann Funktionen, Tarife oder Integrationen im Rahmen von Pilot-, Test-, Pionier- oder Vorabphasen anbieten. Der jeweilige Charakter einer solchen Phase wird im Angebot oder bei der Buchung kenntlich gemacht.

(2) In solchen Phasen können einzelne Funktionen weiterentwickelt, geändert oder durch technisch gleichwertige Lösungen ersetzt werden, soweit dadurch der vereinbarte wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

(3) Ein Pilotprojekt muss nicht sämtliche Betriebe eines Stadtgebiets, Centers oder Portals umfassen. Umfang und Teilnehmerkreis bestimmen sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung.

(4) Aus der Teilnahme an einer Pilotphase entsteht kein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Vertriebskanäle, Produkte, Veröffentlichungszeitpunkte oder dauerhafte Sonderkonditionen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 7 Nutzerinhalte, Freigabe und Datenqualität

(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Nutzerinhalte verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nach bestem Wissen zutreffend, nicht irreführend und hinreichend aktuell sind.

(2) Dies gilt insbesondere für Öffnungszeiten, Preise, Produkt- und Sortimentsangaben, Speisekarten, Leistungen, Kontaktdaten, Standorte, Verfügbarkeitsangaben, Allergenkennzeichnungen nach Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie Pflichtinformationen für den elektronischen Fernabsatz.

(3) Soweit Nahlo einen Freigabe- oder Veröffentlichungsmechanismus bereitstellt, entscheidet der Kunde selbst, welche Inhalte veröffentlicht werden. Noch nicht freigegebene Entwürfe sollen grundsätzlich nicht für öffentliche Antworten verwendet werden.

(4) Automatisch aus Dokumenten oder Webseiten erkannte Inhalte können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde ist verpflichtet, solche Inhalte vor der Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, soweit eine Prüfung im Dashboard vorgesehen ist.

(5) Nahlo kann Hinweise auf fehlende, widersprüchliche oder möglicherweise veraltete Daten anzeigen. Solche Hinweise entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Verantwortung für die bereitgestellten Inhalte.

§ 8 Rechte an Nutzerinhalten und Website-Import

(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Nutzerinhalten.

(2) Der Kunde räumt Nahlo für die Dauer des Vertrags die einfachen, räumlich erforderlichen Rechte ein, die Nutzerinhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, aufzubereiten, zu strukturieren, maschinell auszuwerten und in vereinbarten Such-, Chat-, Widget-, Bestell-, Portal- und White-Label-Funktionen zu verwenden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Nahlo darf zur Leistungserbringung technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen und ihnen die hierfür erforderlichen Nutzungsbefugnisse einräumen. Eine Nutzung zu davon unabhängigen eigenen Werbezwecken ist von dieser Rechteeinräumung nicht umfasst.

(4) Der Kunde sichert zu, über alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte an seinen Inhalten zu verfügen. Er darf insbesondere keine Inhalte hochladen oder freigeben, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

(5) Beim optionalen Website-Import darf der Kunde nur Webseiten oder Inhalte importieren lassen, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Nahlo kann zusätzliche Berechtigungsprüfungen, Domain-Verifizierungen oder technische Beschränkungen vorsehen.

(6) Wird Nahlo wegen einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch Nutzerinhalte von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde Nahlo von diesen Ansprüchen und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

§ 9 KI-generierte Antworten, Preisbindung und Suchergebnisse

(1) Nahlo nutzt automatisierte Verfahren und künstliche Intelligenz, um veröffentlichte Informationen zu durchsuchen, zusammenzufassen und als Antwort oder Suchergebnis aufzubereiten.

(2) Trotz technischer Maßnahmen zur Begrenzung fehlerhafter Aussagen können Fehlinterpretationen, unvollständige Antworten, falsche Zuordnungen oder sogenannte Halluzinationen technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(3) Nahlo übernimmt daher keine Garantie dafür, dass eine KI-generierte Antwort jederzeit vollständig, aktuell oder fehlerfrei ist. Die gesetzlichen Haftungsregelungen und § 18 dieser AGB bleiben unberührt.

(4) Werden über den KI-Chat-Assistenten im Vorfeld Preise oder Verfügbarkeiten von Speisen, Produkten oder Dienstleistungen genannt, stellen diese Auskünfte kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei der Nutzung des Bestellmoduls (Checkout) ist zur Vertragsanbahnung ausschließlich der vom System im Checkout-Dialog dargestellte und serverseitig ermittelte Gesamtpreis (inklusive MwSt. und etwaigen Liefergebühren) maßgeblich.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, bei einer bestimmten Suchanfrage genannt, an einer bestimmten Position dargestellt oder gegenüber anderen Anbietern bevorzugt zu werden.

(6) Nahlo garantiert keine bestimmte Reichweite, Zahl von Anfragen, Kundenkontakte, Verkäufe, Ladenbesuche oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

§ 10 Besondere Regelungen für Betriebe

(1) Ein Betrieb kann seine veröffentlichten Inhalte je nach Tarif über eine eigene Nahlo-Seite, einen Link, einen QR-Code oder ein Website-Widget zugänglich machen.

(2) Wird Nahlo zusätzlich von einem Portalbetreiber eingesetzt, können veröffentlichte Inhalte des Betriebs in die dortige lokale Suche einbezogen werden, sofern der Betrieb teilnimmt und die hierfür erforderliche Freigabe beziehungsweise Zuweisung vorliegt.

(3) Allein aus einem eigenen Nahlo-Vertrag eines Betriebs entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Stadtportal, Einkaufscenter, City-Angebot oder sonstiges Drittangebot.

(4) Der Betrieb bleibt für seine eigenen geschäftlichen Informationen verantwortlich, auch wenn diese über eine Portal- oder White-Label-Integration ausgespielt werden.

§ 11 Besondere Regelungen für Städte, Citymanagement und Center

(1) Portalbetreiber können Nahlo in bestehende Websites oder digitale Angebote integrieren und teilnehmende Betriebe zur Bereitstellung eigener Inhalte einladen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Portalbetreiber nicht verpflichtet, die Sortimente, Speisekarten oder sonstigen betriebsspezifischen Inhalte der teilnehmenden Betriebe selbst zu pflegen.

(3) Der Portalbetreiber kann im Rahmen der vereinbarten technischen Möglichkeiten den Teilnahme- oder Veröffentlichungsstatus der angebundenen Betriebe einsehen und diese organisatorisch zum Onboarding oder zur Datenpflege auffordern.

(4) Ein Portalbetreiber darf nur solche zentralen Informationen bereitstellen, zu deren Nutzung und Veröffentlichung er berechtigt ist.

(5) Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe ist nicht automatisch geschuldet. Soweit keine Mindestanzahl vereinbart wurde, hängt die Abdeckung von der Freigabe der Betriebe ab.

§ 12 Website-Integration und White-Label

(1) Soweit Nahlo als Widget, eingebetteter Suchbereich oder White-Label-Lösung in eine Website des Kunden integriert wird, muss der Kunde die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen und Zugriffsrechte auf seiner Seite sicherstellen.

(2) Änderungen an Drittsystemen oder Browsern können Anpassungen erforderlich machen. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert vergütet werden.

(3) Bei White-Label-Lösungen können Branding-Elemente im vereinbarten Umfang angepasst werden.

(4) Der Kunde ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner eigenen Website und Pflichtinformationen (Impressum, Datenschutz) selbst verantwortlich.

§ 13 Preise, Tarife und Zahlungsabwicklung (Stripe Connect)

(1) Die jeweils geltenden Preise und Leistungsumfänge werden vor Vertragsschluss im Dashboard, auf der Website oder in einem individuellen Angebot ausgewiesen. Gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich Preise grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Standardtarife für Betriebe, Stand August 2026: Für ausgewählte Vorreiter-Betriebe kann im Rahmen der Pilotphase ein kontingentierter Pionier-Tarif zu 10 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 11,90 € brutto) angeboten werden. Der reguläre Monatstarif beträgt 20 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 23,80 € brutto). Soweit angeboten, kann ein Jahresabonnement zu 100 € pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 119,00 € brutto) gewählt werden.

(3) Der Pionier-Tarif ist kontingentiert. Ein Anspruch auf dessen Abschluss oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

(4) Stadt-, City-, Center-, White-Label- und Enterprise-Projekte werden grundsätzlich individuell kalkuliert.

(5) Standard-Abonnements (SaaS-Plattformgebühren) können über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt werden. Verfügbare Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt.

(5a) Besondere Bestimmungen für Zahlungsabwicklung via Stripe Connect (GASTRO_ORDER):
a) Zahlungsmodell & Merchant of Record: Nutzt der gewerbliche Nutzer das Gastro-Bestellmodul zur Entgegennahme von Online-Zahlungen, erfolgt die Zahlungsabwicklung für Endkunden-Transaktionen über das Stripe Connect-Plattformmodell. Der Händler ist alleiniger Verkäufer der Waren und alleiniger Vertragspartner des Endkunden (Merchant of Record). Nahlo wird zu keinem Zeitpunkt Zahlungsdienstleister, Treuhänder oder Verwahrer von Kundengeldern.
b) Transaktionsgebühren (Application Fee): Online-Zahlungen werden über Stripe Connect in der Regel als Destination Charges abgewickelt: Der Zahlungsvorgang wird über das Plattformkonto von Nahlo initiiert und der Bestellbetrag abzüglich der Transaktionsgebühr an das verbundene Stripe-Konto des Betriebs weitergeleitet. Nahlo berechnet dem Betrieb für Online-Zahlungen eine Transaktionsgebühr von 3 % des Bestellbetrags zuzüglich 0,25 € netto und gesetzlicher Umsatzsteuer; diese wird über Stripe einbehalten. Für den Endkunden entsteht dadurch kein Aufschlag. Kann die Weiterleitung über das Plattformkonto in Einzelfällen technisch nicht erfolgen, wird die Zahlung ersatzweise unmittelbar über das Stripe-Konto des Betriebs abgewickelt (Direct Charge); die Transaktionsgebühr bleibt davon unberührt.
c) Disputes, Rückerstattungen & Freistellung: Der Händler trägt das alleinige Risiko für Reklamationen, Stornierungen, Rückerstattungen und Rückbuchungen (Chargebacks) inklusive etwaiger Disput-Gebühren. Soweit Nahlo gegenüber Stripe aufgrund der Plattform-Konfiguration (Express Accounts v2, Plattform als Verlusttragender) für negative Salden des Händlerkontos in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Händler, Nahlo den entsprechenden Betrag auf erstes Anfordern unverzüglich zu erstatten.

(6) Für Kommunen, Citymanagements, Einkaufscenter und Enterprise-Kunden kann eine Zahlung per Rechnung mit individuellem Zahlungsziel vereinbart werden.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nahlo kann kostenpflichtige Funktionen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend sperren.

§ 14 Verfügbarkeit, Wartung, Support und Weiterentwicklung

(1) Nahlo erbringt die Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem individuellen SLA ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen oder Störungen bei Drittanbietern entstehen.

(3) Nahlo darf die Plattform technisch und funktional weiterentwickeln, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) Wesentliche entgeltliche Funktionen werden nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos entfernt.

(5) Allgemeine Supportleistungen erfolgen über die von Nahlo angebotenen Standard-Kontaktwege.

§ 15 Drittanbieter und höhere Gewalt

(1) Nahlo darf zur Vertragserfüllung geeignete Drittanbieter einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbanken, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Authentifizierung, Analyse, Dokumentverarbeitung und KI-Funktionen.

(2) Soweit einzelne Funktionen technisch von Diensten Dritter abhängen, können Störungen dieser Dienste die Verfügbarkeit beeinflussen.

(3) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse durch höhere Gewalt.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Nahlo verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Nahlo personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet und hierfür die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“).

(3) Soweit Regelungen eines AVV den Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen des AVV für die betreffende Verarbeitung vor.

(4) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Daten verantwortlich, die er selbst einstellt oder veranlasst.

§ 17 Zulässige Nutzung, Missbrauch und Sperrung

(1) Der Kunde darf Nahlo nur im Rahmen des Vertragszwecks und der geltenden Gesetze nutzen.

(2) Insbesondere untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Angriffe auf Systeme, unbefugte Massenzugriffe sowie Versuche, fremde Kundendaten auszulesen.

(3) Nahlo darf einzelne Inhalte entfernen oder ein Konto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB, fehlende Pflichtangaben oder geltendes Recht bestehen.

(4) Soweit die Situation dies zulässt, wird Nahlo den Kunden vor einer Sperrung informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben.

§ 18 Haftung

(1) Nahlo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Nahlo für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nahlo.

(5) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 19 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

(1) Die Laufzeit und das Abrechnungsintervall ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder dem individuellen Angebot.

(2) Monatlich abgerechnete Standard-Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(3) Für Jahresabonnements oder Projektverträge gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Bedingungen.

(4) Eine Kündigung kann über die im Dashboard bereitgestellte Abrechnungsfunktion oder in Textform an info@nahlo.de erfolgen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Nach Vertragsende werden kostenpflichtige Veröffentlichungen und Module des Kunden deaktiviert.

(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.

(8) Nach Vertragsende darf Nahlo Kundendaten löschen, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr entgegenstehen.

§ 20 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 21 Änderungen, Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrages bedürfen der Vereinbarung der Parteien.

(2) Nahlo kann für zukünftige Vertragsschlüsse neue Fassungen dieser AGB verwenden.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Homburg ausschließlicher Gerichtsstand.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis zur Verbraucherschlichtung

Soweit gesetzliche Informationspflichten im Einzelfall anwendbar sind: Der Anbieter ist derzeit weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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